Sprachanforderungen

Die Hauptunterrichtssprache im Bachelor-Studium ist Deutsch.  

F¨¹r die Zulassung zum Studium m¨¹ssen unsere Sprachanforderungen f¨¹r Deutsch erf¨¹llt sein. Dies kann unter Umst?nden bedeuten, dass ein Deutsch-??Sprachzertifikat bis zum Bewerbungsschluss (= 31. M?rz) eingereicht werden muss.  

Bewerbungen mit ung¨¹ltigem, ungen¨¹gendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden aus formalen Gr¨¹nden nach dem 31. M?rz abgelehnt.

Die ETH Z¨¹rich bietet keine Deutschkurse oder -sprachzertifikatspr¨¹fungen an. Die Pr¨¹fungsvorbereitung sowie die fr¨¹hzeitige Organisation und fristgerechte Ablegung der Deutsch-Sprachzertifikatspr¨¹fung ist Sache der Bewerbenden.

Anerkannte Sprachzertifikate und m?gliche Befreiungs?gr¨¹nde

Die nachfolgende Auflistung enth?lt alle anerkannten Deutsch-Sprachzertifikate f¨¹r die Zulassung zum Bachelor-Studium sowie m?gliche Befreiungsgr¨¹nde. Andere Zertifikate oder solche mit geringeren Noten/Punktzahlen werden nicht akzeptiert:

G¨¹ltigkeit der Sprachzertifikate

Die Deutsch-Sprachzertifikate C1 d¨¹rfen bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht ?lter als 2 Jahre sein. 

Das Goethe-??Zertifikat C2 darf bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht ?lter als 5 Jahre sein.

Es wird kein Deutsch-Sprachzertifikat verlangt, sofern Bewerberinnen und Bewerber eines der folgenden Kriterien vollst?ndig erf¨¹llen:

  • Muttersprache Deutsch: Unter Muttersprache verstehen wir die Sprache, die Sie in der Kindheit ungesteuert (ohne formellen Unterricht) als Hauptsprache erworben haben. Dar¨¹ber hinaus ist es die Sprache, die Sie gegenw?rtig ohne Anstrengung und mit h?chster Kompetenz (C2 und h?her gem?ss externe SeiteEurop?ischem Referenzrahmen) beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und m¨¹ndlichen ?usserungen verwenden. Bilingual sind Sie in unserem Verst?ndnis dann, wenn f¨¹r eine zweite Sprache die gleichen oben genannten Kriterien, wie f¨¹r die Muttersprache, erf¨¹llt sind.
  • Deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, sofern sich der Standort der Schule in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis ¨¹ber Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungspr¨¹fungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • ?sterreichisches Reifepr¨¹fungszeugnis, sofern sich der Standort der Schule in ?sterreich oder in Liechtenstein befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis ¨¹ber Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Erg?nzungspr¨¹?fungen in Deutsch zum Erwerb eines ?sterreichischen Reifezeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • Luxemburgisches Certificat de fin d'¨¦tudes secondaires.
  • Diplom ¨¹ber die bestandene staatliche Abschlusspr¨¹fung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in S¨¹dtirol.
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien.
  • Ein mindestens dreij?hriges Vollzeit- und Pr?senzstudium mit Bachelor-Abschluss in deutscher Sprache an einer Hochschule in Deutschland, ?sterreich, Liechtenstein oder der Schweiz.

 

Wann genau ist das Sprachzertifikat einzureichen?

Das Deutsch-Sprachzertifikat muss bis sp?testens 31. M?rz (=Bewerbungsschluss) in eApply hochgeladen werden .  

Falls das Sprachzertifikat zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, stellen Sie bitte sicher, dass Sie dieses bis sp?testens 31. M?rz in eApply hochladen.  

Die genannte Einreichfrist f¨¹r das Deutsch-Sprachzertifikat ist fix und nicht verhandelbar.  

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